In einer an Lusa gesendeten Mitteilung erklärt das Finanzministerium, dass die verstärkte Authentifizierung eine Zwei-Faktor-Authentifizierung erfordert.
Die Funktion, für die sich die Steuerzahler entscheiden können, "fügt eine zusätzliche Schutzebene hinzu, wenn sie auf den auf Steuerzahler beschränkten Bereich des Finanzportals zugreifen", um "unbefugten Zugriff" zu verhindern, erklärt das Ministerium, das die Aufsicht über die Steuerbehörde hat.
Diese Option wird noch nicht für alle Steuerzahler verfügbar sein. "Die Einhaltung der Zwei-Faktor-Authentifizierung ist bereits für Steuerzahler ohne Geschäftstätigkeit verfügbar und wird schrittweise für einzelne Steuerzahler mit Geschäftstätigkeit und juristische Personen verfügbar gemacht", erklärt das Ministerium.
Um sich für die Zwei-Faktor-Authentifizierung anzumelden, muss ein Bürger "seine Telefonnummer bei der Steuerbehörde registrieren und bestätigen lassen".
Nach der Registrierung "sendet die Steuerbehörde jedes Mal, wenn sie sich mit ihrer NIF (Steuerzahler-Identifikationsnummer) und ihrem Passwort beim Steuerportal authentifiziert, einen eindeutigen Verifizierungscode per SMS, den der Steuerzahler eingeben muss, um Zugang zu seinem privaten Bereich zu erhalten", so das Ministerium weiter.
Derzeit ist es möglich, auf den persönlichen Bereich zuzugreifen, indem man seine NIF (Individuelles Steuerzahlerregister) und den Zugangscode eingibt oder sich mit seiner Bürgerkarte oder seinem digitalen Handyschlüssel authentifiziert.







