Das Europäische Parlament und der Rat der EU erzielten eine politische Einigung über die Durchführung dieser Reform, die den 27 Mitgliedstaaten mehr Instrumente an die Hand geben wird, um Trends wie dem "enormen Anstieg des Handelsvolumens", insbesondere dem elektronischen Handel, oder den "zunehmend komplexen geopolitischen Gegebenheiten" zu begegnen, heißt es in einer Erklärung.

Die Reform zielt darauf ab, "den globalen Handel zu erleichtern, Zölle effizienter zu erheben und die Kontrollen von nicht konformen, gefährlichen oder unsicheren Waren zu verstärken". Zu diesem Zweck sieht sie "stärkere Kontrollen vor, ohne die Behörden und Wirtschaftsbeteiligten übermäßig zu belasten".

Mit den neuen Rechtsvorschriften wird auf EU-Ebene eine Verwaltungsgebühr für alle Kleinverpackungen eingeführt, die in die EU eingeführt werden, wobei die Europäische Kommission den Betrag festlegt.

Es wird eine neue dezentralisierte Zollagentur - die EU-Zollbehörde - geschaffen. Ihre Hauptaufgabe wird es sein, das Zolldatenzentrum der EU zu beaufsichtigen und die nationalen Behörden bei ihrem Risikomanagement zu unterstützen. Die Agentur wird ihren Sitz in der französischen Stadt Lille haben.

Am 25. März wählte die EU Lille als Sitz der neuen Agentur aus und zog damit Malaga und andere europäische Städte, die sich um den Sitz beworben hatten, vor.

Die Entscheidung für Lille fiel in einer gemeinsamen Abstimmung zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat der Europäischen Union. Sie schätzten die Bereitschaft und die "starke Erfolgsbilanz" des französischen Zolls. Die Cybersicherheitsumgebung wurde ebenfalls als entscheidend für den Schutz der großen Menge an Zolldaten angesehen. Diese Daten werden von den rund 250 Mitarbeitern der neuen Agentur verwaltet.