So ist es in Portugal nun verboten, an öffentlichen Gebäuden eine andere Flagge als die Nationalflagge, die Flagge der Europäischen Union, die Flagge einer Gemeinde, die Flagge einer autonomen Region oder die Flagge der Streitkräfte zu hissen. Internationale Flaggen dürfen auf öffentlichen Gebäuden gehisst werden, wenn es sich um "diplomatische oder protokollarische Handlungen" handelt.
Das neue Gesetz verbietet es, an öffentlichen Gebäuden beispielsweise die LGBT-Flagge, die Flagge eines Fußballvereins, die Flagge einer politischen Partei oder ähnliche Flaggen zu hissen.
Das Gesetz gilt für "alle Gebäude, Denkmäler, Anlagen, Fahnenmasten, Fassaden und Innenräume für den offiziellen Gebrauch, die hoheitlichen Organen, Diensten der direkten und indirekten Verwaltung des Staates, autonomen Regionen, Gemeinden und anderen öffentlichen Einrichtungen gehören oder diesen zugeordnet sind".
Die neue Gesetzgebung erstreckt sich nicht auf private Räume, in denen beliebige Flaggen gehisst werden können, auch nicht bei öffentlichen Veranstaltungen, die "keine offizielle Repräsentation des Staates beinhalten".
Das Dekret sieht auch Geldstrafen für diejenigen vor, die sich nicht an die neuen Vorschriften halten. Die Bußgelder können bei Fahrlässigkeit zwischen 200 € und 2.000 € betragen. Bei bösgläubiger Verwendung erhöht sich das Bußgeld auf 400 bis 4.000 Euro. Dem Erlass zufolge werden bei der Bemessung der Geldbuße "die Schwere des Verstoßes, der Grad des Verschuldens und die Frage, ob der Verstoß innerhalb oder außerhalb des Gebäudes begangen wurde, sowie die Tatsache, ob die Flagge allein oder zusammen mit der Nationalflagge gehisst wurde, berücksichtigt".








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