"Am 27. Mai 2026 beschließt der Verwaltungsrat der Wettbewerbsbehörde [...], keine Einwände gegen das Zusammenschlussvorhaben zu erheben, [...] da es nicht geeignet ist, den wirksamen Wettbewerb im nationalen Markt oder in einem wesentlichen Teil desselben erheblich zu behindern", heißt es in einer auf der Website der Wettbewerbsbehörde veröffentlichten Mitteilung.

Die Regulierungsbehörde wurde am 20. April über den Erwerb der Kontrolle über Cateringpor - Catering de Portugal, S.A. durch Gate Gourmet Switzerland Holding GmbH informiert.

Mitte April hatte die TAP den Verkauf ihres 51%igen Anteils an Cateringpor an die Gate Gourmet Gruppe bekannt gegeben, die als einziger Aktionär des Cateringunternehmens ein Kaufangebot unterbreitet hatte.

Am 30. Dezember 2025 hat die TAP SA ein öffentliches Angebot für den Verkauf einer unteilbaren Partie von 357.000 Cateringpor-Aktien mit einem Nennwert von 5 € pro Aktie, die 51 % des Aktienkapitals des Unternehmens entsprechen, zu einem Basispreis von 9,57 Mio. € abgegeben.

In dem öffentlichen Angebot wurden auch die vertraglichen Bedingungen für die Erbringung von Cateringdienstleistungen durch Cateringpor nach Abschluss dieses Verkaufs festgelegt.

Der Verkauf der Cateringpor-Beteiligung war eine der Verpflichtungen im Umstrukturierungsplan von TAP, der von der Europäischen Kommission im Jahr 2021 genehmigt wurde.

Aus diesem Grund wurden die Beteiligungen des Unternehmens im Cateringbereich sowie im Bereich der Abfertigung (SPdH, ehemals Groundforce) und des Immobilienvermögens, die als "TAP-Hochburg" bekannt sind, vom laufenden Privatisierungsprozess ausgeschlossen.