Die Gesetzgebung, die erste Änderung des Sorgerechts seit mehr als sieben Jahrzehnten, könnte ab 2026 in Kraft treten und wird auch für Paare gelten, die bereits geschieden sind.
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Wenn sich die Eltern nicht auf eine Sorgerechtsvereinbarung einigen können, werden die Familiengerichte befugt sein, auf der Grundlage der Interessen des Kindes zu entscheiden, berichtet die Zeitung Yomiuri Shimbun.









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