"Angesichts der Tatsache, dass die neue Regelung teilweise der derzeitigen Praxis entspricht, und in der Hoffnung, dass die darin enthaltene Lösung erfolgreich sein wird, hat der Präsident der Republik in einem sehr langen Prozess, der noch weitere Gesetzesänderungen nach sich ziehen wird, das Regierungsdekret verkündet, das die Übertragung der Befugnisse umsetzt", heißt es in einer auf der Website des Präsidiums veröffentlichten Mitteilung.

Seit dem 1. August ist für die Online-Erneuerung von Aufenthaltsgenehmigungen ausschließlich die AIMA zuständig und nicht mehr das Institut für Register und Notare(IRN).

Mit dem Erlass wird der Transferprozess abgeschlossen, und auch die persönliche Zustellung fällt in die Zuständigkeit der AIMA.

Das Portal zur Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung ist unter https://portal-renovacoes.aima.gov.pt verfügbar, und jeder Antrag wird von den Antragstellern selbst gestellt.