Die Gruppe der „Golden Visa“-Investoren hat eine Sammelbeschwerde bei der Ombudsstelle eingereicht und beabsichtigt, sich innerhalb der nächsten 15 Tage mit der neuen Ombudsfrau zu treffen.

Die Investoren bitten die neue Ombudsfrau, Luísa Neto, das neue Staatsangehörigkeitsgesetz an das Verfassungsgericht zu verweisen und bei der Regierung zu intervenieren, damit eine Lösung gefunden werden kann, um Personen zu schützen, die bereits die Staatsbürgerschaft beantragt haben oder seit Jahren auf eine Aufenthaltsgenehmigung warten.

Die Zeitung ECO berichtet, dass die Investoren die Schaffung einer Übergangsregelung fordern, bei der die gesetzliche Frist ab dem Zeitpunkt der Antragstellung berechnet würde. Sollte die Regierung keine Antwort geben, wird die Gruppe von 1.260 Investoren im September rechtliche Schritte einleiten, an denen sich bis zu 2.000 Investoren beteiligen könnten.

Das neue Staatsangehörigkeitsgesetz hat das „Golden-Visa“-Programm zwar nicht geändert, jedoch die Frist, die Ausländer für den Erwerb eines portugiesischen Reisepasses benötigen, von fünf auf zehn Jahre verdoppelt. Dieselbe Publikation berichtet zudem, dass die Frist für den Erhalt eines Reisepasses erst mit dem Erhalt der Aufenthaltsgenehmigung zu laufen beginnt und nicht, wie bisher, mit der formellen Einreichung des Antrags.

Es stehen Änderungen zur Debatte, die Investoren betreffen, die das Staatsbürgerschaftsverfahren über ein Investitionsvisum, nämlich das ARI oder „Golden Visa“, eingeleitet haben. Viele der Investoren wurden von den Änderungen überrascht und erklären, sie seien bereit, rechtliche Schritte gegen den portugiesischen Staat einzuleiten.

Catarina Almeida Garrett, Mitbegründerin von AGPC, erklärt gegenüber ECO, dass man bereit sei, im September rechtliche Schritte einzuleiten, sollte bis zu diesem Zeitpunkt keine Lösung gefunden worden sein.

AGPC Investments ist eines der Unternehmen, die die zuvor in diesem Artikel erwähnten 1.260 „Golden-Visa“-Investoren vertreten.