Die Maßnahme ist Teil der 14,5 Millionen Euro umfassenden Finanzhilfe zur Förderung des Tierschutzes. Das Ministerium für Landwirtschaft und Meeresangelegenheiten teilte Lusa mit, dass im Rahmen der spezifischen Maßnahme für bedürftige Familien 500.000 € für tierärztliche Dienste bereitgestellt werden und die andere halbe Million für die Ausgaben für Tierfutter verwendet wird.
Diese Mittel werden nicht nur an die bedürftigsten Familien vergeben, sondern auch an offizielle Sammelstellen oder Tierschutzvereine, die gesetzlich eingeschlossen sind.
"Im Falle von bedürftigen Familien wird die Unterstützung durch die Gemeinden gewährt, wobei die Beurteilung der Anspruchsberechtigung von den gemeindeeigenen Sozialdiensten abhängt, die bereits sozioökonomische Kriterien festgelegt haben müssen", erklärt das Ministerium.
Dem Ministerium zufolge ähnelt diese Beteiligung an der Fütterung von Haustieren einer "Tierfutterbank", da "eine spezifische Unterstützung gewährt wird, um die Fütterung von Haustieren wirtschaftlich schwacher Familien zu gewährleisten".
"Diese Unterstützung sieht nicht die Einrichtung einer physischen Futtermittelbank vor, sondern die Beteiligung an den Ausgaben für Tierfutter", heißt es in der Mitteilung.
Anträge können ab dem 1. Oktober gestellt werden, und die Unterstützung deckt Ausgaben ab, die zwischen dem 1. Oktober 2024 und dem 30. September 2025 anfallen.
Förderfähig sind alle tierärztlichen Dienstleistungen, die in gesetzlich zugelassenen Zentren erbracht werden, sowie alle Produkte, die für die Tierernährung bestimmt sind, unabhängig davon, ob es sich um physiologische Produkte oder Behandlungsmethoden, feste oder feuchte Produkte handelt.
Nach Angaben des Ministeriums liegt die Obergrenze für die finanzielle Unterstützung für Lebensmittel bei 5.000 R$ pro Familie für Ausgaben, die zwischen dem 1. Oktober 2024 und dem 30. September 2025 anfallen.
Für die finanzielle Unterstützung von tierärztlichen Leistungen "gelten Höchstgrenzen pro Begünstigtem, die sich nach der Einwohnerzahl der Gemeinde richten".
"Die Höchstgrenzen für die Mitbeteiligung steigen progressiv mit der Einwohnerzahl, um sicherzustellen, dass Gemeinden mit größerer Einwohnerzahl eine ihrem Bedarf entsprechende Unterstützung erhalten können", so das Ministerium.
Die geplanten Maßnahmen zur Förderung des Tierschutzes umfassen insgesamt 14,5 Millionen Euro für den Bau, die Renovierung und die Modernisierung von Infrastrukturen sowie tierärztliche Unterstützung für Behandlungen, Sterilisationen und die Kennzeichnung von Hunden und Katzen sowie die Unterstützung von Tierschutzvereinen.