Im Jahr 2025 fällt der 26. Dezember, der auf Weihnachten folgt, im Gegensatz zu den Vorjahren auf einen Freitag, was die Regierung veranlasst hat, auch an diesem Tag einen fakultativen Feiertag zu gewähren.
In dem heute vom Premierminister unterzeichneten Erlass heißt es: "Es ist üblich, dass viele Menschen während der Weihnachts- und Neujahrszeit außerhalb ihres Wohnorts reisen, um an Familientreffen teilzunehmen".
In diesem Zusammenhang wird demselben Erlass zufolge "den Arbeitnehmern, die in den Diensten der unmittelbaren Staatsverwaltung, sei es auf zentraler oder dezentraler Ebene, und in öffentlichen Einrichtungen öffentliche Aufgaben wahrnehmen, am 24., 26. und 31. Dezember ein freier Tag gewährt".
"Ausnahmen gelten (...) für Dienste und Einrichtungen, die aus Gründen des öffentlichen Interesses während dieses Zeitraums unter den vom zuständigen Regierungsmitglied festzulegenden Bedingungen funktionsfähig bleiben müssen", heißt es in dem Dekret.
In diesen Fällen, die den Betrieb von Diensten aus Gründen des öffentlichen Interesses betreffen, wird festgelegt, dass "unbeschadet der Kontinuität und der Qualität des zu erbringenden Dienstes (...) die ranghöchsten Beamten der Dienste und Einrichtungen (...) die entsprechende Freistellung der betreffenden Arbeitnehmer von der Anwesenheitspflicht an einem oder mehreren zu gegebener Zeit festzulegenden Tagen fördern müssen."







