Nach Angaben der Steuerbehörde können Personen bis zum Alter von 35 Jahren, die einen Anteil an einer ungeteilten Erbschaft besitzen, beim Kauf ihres ersten Eigenheims von der Grunderwerbssteuer und der Stempelsteuer befreit werden.

Der Steuervorteil gilt, wenn die Erbschaft ungeteilt bleibt und alle anderen Voraussetzungen erfüllt sind, wie es in einer verbindlichen Entscheidung der Steuerbehörde heißt.

Viele Erben haben Rechte an ungeteilten Erbschaften, einschließlich Immobilien, aber wenn keine formelle Aufteilung des Vermögens stattgefunden hat, können diese Erben von der Grunderwerbsteuer befreit werden.

Solange die Erbschaft ungeteilt bleibt, können die Erben "nicht als Inhaber des Eigentumsrechts in Bezug auf die spezifischen Vermögenswerte, aus denen diese Erbschaften bestehen, angesehen werden", so die Steuerbehörde. Das Vorhandensein eines Anteils an einer ungeteilten Erbschaft stellt keinen Grund für den Ausschluss von der Steuerbefreiung dar.

Erfolgreiche Regelung

Diese Regelung sieht lediglich eine Befreiung von der Grunderwerbsteuer und der Stempelsteuer beim Kauf des ersten ständigen Hauptwohnsitzes eines jungen Menschen vor, sofern dieser zum Zeitpunkt des Kaufs nicht bereits ein Haus besitzt oder in den drei Jahren davor besessen hat.

Der portugiesische Finanzminister Joaquim Miranda Sarmento sagte im Januar 2026 gegenüber der Nachrichtenagentur Reuters, die Regelung habe sich bereits bewährt: "Ich glaube, dass diese Maßnahmen jetzt als erfolgreich angesehen werden, da sie vielen jungen Menschen den Erwerb von Wohneigentum ermöglicht haben."

Die Regelung, die seit Ende 2024 in Kraft ist, wurde in etwas mehr als einem Jahr von mehr als 70.000 Antragstellern in Anspruch genommen. Von der Regelung ausgenommen sind Erstwohnungen im Wert von knapp über 300.000 Euro, wobei eine Teilbefreiung für Immobilien gilt, die etwas mehr als 600.000 Euro kosten.