Die neue Verordnung, die im „Diário da República“ (Amtsblatt) veröffentlicht wurde, bringt wesentliche Änderungen bei der Förderung der Branche mit sich. Die wichtigste Änderung ist eine jährliche Anpassung der vierjährigen finanziellen Förderung, die nun an die Inflationsrate gekoppelt wird.
Diese Anpassung, die von den Akteuren der Kulturbranche seit langem gefordert wurde, gilt für Verlängerungen ab 2027. Die Anpassung basiert auf der Veränderung des Verbraucherpreisindexes gegenüber dem Vorjahr im September des Vorjahres, wie vom Nationalen Institut für Statistik (INE) ermittelt, und ist auf 2 % begrenzt.
Für Organisationen aus dem Förderzeitraum 2023–2026 gilt eine Übergangsregelung. Sie stellt sicher, dass die 125 Einrichtungen, die im Zeitraum 2027–2030 für eine Verlängerung in Frage kommen, die Anpassung erhalten. Gleichzeitig gilt für die Gesamtförderung im Jahr 2026 eine finanzielle Obergrenze von 450.000 € pro Förderempfänger.
Die Gesetzgebung erweitert zudem die Liste der geförderten Disziplinen. Comics, traditionelles Kunsthandwerk und digitale Kunst sind nun ebenso enthalten wie Bereiche wie Architektur, bildende Kunst, Design, Fotografie, neue Medien, zeitgenössischer Zirkus, Straßenkunst, Tanz, Musik und Theater.
Das neue Gesetz schafft drei spezifische Förderprogramme. Eines unterstützt aufstrebende Künstler und Debütwerke und hilft jungen Menschen mit künstlerischer Ausbildung, ihre Karriere zu starten. Ein weiteres Programm, das Programm für kulturelle Außenbeziehungen, konzentriert sich auf Internationalisierung, Mobilität und Zusammenarbeit in der CPLP-Region. Das dritte Programm unterstützt das Portugiesische Netzwerk für zeitgenössische Kunst (RPAC) mit dem Ziel, die bildende Kunst zu stärken, kulturelle Aktivitäten im ganzen Land zu verbreiten und regionale Unterschiede abzubauen.
Die neuen Vorschriften führen zudem Kriterien für eine territoriale Differenzierung ein. Das bedeutet, dass je nach geografischem Gebiet Mindestförderbeträge oder -quoten festgelegt werden können, um den nationalen Zusammenhalt zu fördern.
Das neue Modell räumt Anträgen von Organisationen Vorrang ein, die feste Arbeitsplätze anbieten und Maßnahmen zur Verhinderung von Belästigung und Gewalt am Arbeitsplatz ergreifen. Der Ministerrat hat diese Änderungen nach einer öffentlichen Konsultation gebilligt. Gleichzeitig wurde der Zeitplan für die Ausschreibung 2027–2028 im Rahmen des Programms zur nachhaltigen Förderung neu festgelegt. Das Gesamtbudget des Programms beträgt 39,2 Millionen Euro.









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