„Von der Gesamtzahl der Arbeitslosen, die verheiratet sind oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, haben 8.362 (7,9 %) zudem einen Ehepartner, der beim Arbeitsamt als arbeitslos gemeldet ist, was im Juli 2026 insgesamt 4.181 arbeitslose Paare ergab. Dies entspricht einem Rückgang von 10,2 % im Vergleich zum Vorjahreszeitraum“, heißt es in dem Bericht des Instituts für Beschäftigung und berufliche Bildung (IEFP).

Im Monatsvergleich blieb die Zahl der Paare, bei denen beide Partner arbeitslos sind, jedoch stabil, nachdem sie seit Februar kontinuierlich zurückgegangen war.

Seit mehreren Jahren haben Paare, die von doppelter Arbeitslosigkeit betroffen sind, Anspruch auf eine Erhöhung ihres Arbeitslosengeldes um 10 %, sofern sie unterhaltsberechtigte Angehörige haben.

Das IEFP berichtete außerdem, dass die Zahl der bei den Arbeitsämtern auf dem Festland gemeldeten Arbeitslosen Ende Juli bei 260.408 lag; dies entspricht einem Rückgang von 8,1 % im Vergleich zum Vorjahreszeitraum, aber einem Anstieg von 1,8 % im Vergleich zum Vormonat.