"Von nun an wird bei jedem Antrag auf Ausstellung eines nationalen Strafregisterauszugs die europäische Version gleichzeitig und automatisch und kostenlos erstellt", so das Justizministerium in einer an Lusa übermittelten Information.
Das von Rita Alarcão Júdice geleitete Ministerium fügt hinzu, dass die Ausstellung, die von der Generaldirektion für Justizverwaltung(DGAJ) zugesichert wird, auf portugiesische Bürger beschränkt ist, deren Strafregisterauszug einen negativen Inhalt aufweist".
Die europäische Strafregisterbescheinigung "ist ein mehrsprachiges Dokument", das die Vorlage von Strafregisterauszügen in den Ländern der Europäischen Union erleichtert, da keine Übersetzung oder Apostille mehr erforderlich ist.
Das Justizministerium weist jedoch darauf hin, dass das europäische Modell "immer von der portugiesischen Strafregisterbescheinigung begleitet sein muss".
Laut der Website, auf der sie beantragt werden kann(registocriminal.justica.gov.pt), kostet die Beantragung einer nationalen Bescheinigung fünf Euro.