Das Parlament hat am Mittwoch im Ausschuss die steuerlichen Maßnahmen der Regierung für den Wohnungsbau gebilligt, darunter eine Senkung der Mehrwertsteuer auf 6 % für den Bau von Immobilien, die zum dauerhaften Wohnen bestimmt sind, mit einigen Änderungen gegenüber dem ursprünglichen Vorschlag.
Wie der Vorsitzende des Ausschusses für Haushalt, Finanzen und öffentliche Verwaltung, Rui Afonso, gegenüber Lusa bestätigte, wurde die Maßnahme mit den Gegenstimmen der PS, den Enthaltungen von Chega und Livre und den Ja-Stimmen von PSD, Iniciativa Liberal und CDS-PP angenommen.
Die Maßnahme war insbesondere von der Vorsitzenden des Ordens der Wirtschaftsprüfer(OCC), Paula Franco, kritisiert worden, die darauf hinwies, dass die Anwendung der 6 %igen Mehrwertsteuer auf das Baugewerbe in der geplanten Form "nicht praktikabel" sei.
Vorgeschlagene Änderungen
In der Zwischenzeit haben die Fraktionen der PSD und der CDS-PP einen Änderungsvorschlag vorgelegt, der vorsieht, dass diese Ermäßigung nicht mehr gilt, wenn die Immobilie nicht für den ersten und ständigen Wohnsitz bestimmt ist oder, falls dies der Fall ist, "der Erwerber nicht mindestens 12 Monate in der Immobilie verbleibt" und "in Fällen, in denen der Erwerber die Immobilie nicht als ersten und ständigen Wohnsitz nutzt oder, falls dies der Fall ist, nicht mindestens 12 Monate in der Immobilie verbleibt, es sei denn, die Nichteinhaltung dieser Frist ist auf außergewöhnliche Umstände in den Fällen zurückzuführen. gemäß § 23 des Artikels 10 des IRS-Codes, die Anwendung einer Erhöhung der IMT um 10 Prozentpunkte.
In der endgültigen Fassung des Gesetzentwurfs, die vom Parlament veröffentlicht wurde, hat der Ausschuss mehrere Vorschläge für den Wohnungsbau gebilligt, darunter den "Ausschluss der Besteuerung von Veräußerungsgewinnen aus der Übertragung von Wohnimmobilien im Falle der Reinvestition in den Erwerb von Immobilien, die für die Vermietung zu Wohnzwecken bestimmt sind", die "Anhebung des Grenzwerts für den Abzug für IRS-Zwecke durch Mieter in Bezug auf Beträge, die als monatliche Miete in Wohnungsmietverträgen gezahlt werden, auf bis zu 1.000,00 €" sowie "die Anwendung eines reduzierten autonomen IRS-Steuersatzes auf Immobilieneinkünfte aus Mietverträgen, die für die Vermietung zu Wohnzwecken bestimmt sind, von 10 %".
Darüber hinaus ist unter anderem "die Befreiung von der IMT und IS beim Erwerb von Immobilien, die für die Vermietung zu Wohnzwecken, die Vermietung zur Untervermietung von Wohnungen oder die Untervermietung von Wohnungen bestimmt sind" vorgesehen.








Follow us on social media