Diese Maßnahme betrifft Unterschriften, die mit der Bürgerkarte, dem digitalen mobilen Schlüssel und dem Zertifizierungssystem für berufliche Eigenschaften(SCAP) geleistet werden, und soll die Verwaltungsverfahren in einer Zeit, in der es immer wieder Beschwerden über Verzögerungen bei der Bearbeitung gibt, vereinfachen und beschleunigen.
Die Agentur empfiehlt den Antragstellern, wann immer es möglich ist, die Unterlagen digital einzureichen. Gleichzeitig betont sie, wie wichtig es ist, die Dokumente korrekt einzureichen, um den Fortgang der Verfahren nicht zu gefährden, insbesondere in einer Zeit, in der einige Bürger seit mehr als vier Jahren auf ihre Legalisierung warten.
In der Zwischenzeit wies die AIMA erneut darauf hin, dass die Verlängerung abgelaufener Aufenthaltsgenehmigungen für Investitionen (Goldene Visa) nun die obligatorische Verknüpfung der Steueridentifikationsnummer (NIF) mit der Registrierung des Antragstellers erfordert; ohne diese kann das Verfahren nicht fortgesetzt werden.
Diese Klarstellung erfolgt vor dem Hintergrund, dass häufig über Schwierigkeiten bei der Eingabe wichtiger Informationen wie der NIF und der Sozialversicherungsnummer (NISS) sowie über den versehentlichen Austausch persönlicher Daten berichtet wurde.
Um technische Probleme zu lösen oder einen persönlichen Termin zu vereinbaren, hat die Agentur das Kontaktformular auf ihrem offiziellen Portal als bevorzugte Kommunikationsmethode festgelegt, um Schwierigkeiten beim Zugang zum Verlängerungsportal zu verringern.








