Die Kommission hat Portugal und sieben weiteren Mitgliedstaaten ein Mitteilungsschreiben übermittelt, weil sie die Richtlinie (EU) 2024/782 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen im Gesundheitswesen nicht in nationales Recht umgesetzt haben.
Die betreffende Richtlinie aktualisiert die Mindestanforderungen an die Ausbildung von Krankenschwestern und Krankenpflegern, Zahnärzten und Apothekern, um dem allgemein anerkannten wissenschaftlichen und technischen Fortschritt Rechnung zu tragen.
Die Aktualisierungen, so heißt es in einer Pressemitteilung, führen auf EU-Ebene Ausbildungsanforderungen in Bereichen wie E-Health, digitale Technologien, Immunologie, regenerative Medizin, Zahnmedizin, Biopharmazeutika, Biotechnologie, Genetik und Pharmakogenomik ein oder entwickeln sie weiter.
Bislang haben Dänemark, Deutschland, Griechenland, Kroatien, Zypern, Malta, Österreich und Portugal der Kommission noch keine Maßnahmen zur vollständigen Umsetzung der neuen Vorschriften in nationales Recht mitgeteilt.
Die betreffenden Mitgliedstaaten haben zwei Monate Zeit, um zu reagieren.








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