Der Vorschlag, der darauf abzielt, das Verhüllen des Gesichts im öffentlichen Raum zu verbieten, wurde erneut von Amnesty International – Portugal kritisiert – und zwar zu einem Zeitpunkt, an dem das portugiesische Parlament sich darauf vorbereitet, über einen Ersatzvorschlag für den zuvor verabschiedeten Gesetzentwurf zu debattieren.
Die Organisation ist der Ansicht, dass der bereits verabschiedete Gesetzestext diskriminierend ist und eine Verletzung der Menschenrechte von Frauen darstellt, die sich dafür entscheiden, einen Schleier zu tragen, der ihr Gesicht bedeckt. Laut Amnesty verletzt das Gesetz die Religionsfreiheit von Muslimen und beeinträchtigt zudem das Recht auf Privatsphäre, Meinungsfreiheit, Versammlungsfreiheit und das Recht auf friedliche Demonstration.
Gesetz verabschiedet
Der erste Gesetzentwurf wurde am 17. Oktober 2025 vom Parlament verabschiedet und sieht ein Verbot des Tragens von Burkas und anderen das Gesicht verhüllenden Schleiern im öffentlichen Raum vor. Der von Chega eingebrachte Gesetzentwurf beruft sich nicht nur auf die Rechte der Frauen, sondern auch auf Sicherheitsbedenken. Damals wurde die Initiative von der Staatsanwaltschaft und der Anwaltskammer kritisiert, die ihre Unzufriedenheit zum Ausdruck brachten und argumentierten, die Maßnahme verletze die Religions- und Kultfreiheit.
Alternativvorschlag
Was den Alternativvorschlag der PSD betrifft, so werden in dem Gesetzentwurf weder die Burka noch der Niqab noch der Islam ausdrücklich erwähnt; Amnesty argumentiert jedoch, dass die Bewertung des Gesetzes nicht allein auf den Wortlaut beschränkt werden sollte. Die Organisation vertritt die Auffassung, dass die konkreten Auswirkungen der Maßnahmen analysiert werden müssen.
Amnesty äußert zudem Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes und argumentiert, dass das vorgeschlagene Verbot gegen die Artikel 37 und 41 der portugiesischen Verfassung verstoßen könnte. Neben möglichen Konflikten mit dem portugiesischen Recht äußert die Organisation Bedenken darüber, inwiefern das Gesetz im Widerspruch zu Portugals Menschenrechtszielen stehen könnte.
Laut Amnesty tragen diese Vorschläge keineswegs zur Förderung der Frauenrechte bei und könnten sogar den gegenteiligen Effekt haben. Ein pauschales Verbot, so warnt die Organisation, könnte die Ausgrenzung aus dem öffentlichen Leben, die soziale Isolation sowie Schwierigkeiten beim Zugang zu Bildung, Beschäftigung und öffentlichen Dienstleistungen für Frauen verstärken, die sich dafür entscheiden, einen Vollgesichtsschleier zu tragen.
Portugiesische Gesetzgebung
Trotz der Debatte über Gesichtsverschleierungen aus religiösen Gründen sieht das portugiesische Recht bereits Einschränkungen für Personen vor, die ihr Gesicht in bestimmten Kontexten verhüllen. Das nationale Recht schreibt vor, dass bei Grenzkontrollen oder wann immer es notwendig ist, die Identität eines Bürgers zu überprüfen, das Gesicht nicht verhüllt sein darf. In diesem Zusammenhang argumentiert Amnesty, dass eine Ausweitung des Verbots auf öffentliche Räume über das für Sicherheitszwecke Notwendige hinausgeht.
Internationale Maßnahmen
Trotz des Wiederauflebens der Debatte in Portugal wurden bereits in mehr als 20 Ländern ähnliche Gesetze verabschiedet, wobei Frankreich in diesem Bereich eine Vorreiterrolle einnimmt und bereits 2011 das Tragen von Burkas verboten hat.









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