Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme von Warner Bros. Discovery durch die Paramount Skydance Corporation genehmigt, nachdem das Unternehmen einer Reihe von Verpflichtungszusagen zugestimmt hatte, mit denen Wettbewerbsbedenken im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), einschließlich Portugal, ausgeräumt werden sollen.

Nach Angaben der Kommission wurde die Übernahme gemäß der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt, nachdem Paramount Maßnahmen zugestimmt hatte, die eine Einschränkung des Wettbewerbs auf dem europäischen Filmvertriebsmarkt verhindern sollen, berichtet Executive Digest.

Wettbewerbsbedenken ausgeräumt

Im Mittelpunkt der Untersuchung der Kommission stand die bestehende Partnerschaft von Paramount mit Universal über United International Pictures (UIP), das Filme in mehreren EWR-Ländern vertreibt. Die Regulierungsbehörden kamen zu dem Schluss, dass die Zusammenführung des Filmkatalogs von Warner Bros. Discovery mit dieser Vereinbarung den Wettbewerb einschränken und zu ungünstigeren Vertriebsbedingungen für Kinobetreiber führen könnte, was letztlich die Verbraucher beeinträchtigen würde.

Um diese Bedenken auszuräumen, hat sich Paramount verpflichtet, seine Beteiligung an UIP innerhalb des EWR innerhalb von 13 Monaten nach Abschluss der Übernahme zu beenden.

Die Kommission erklärte, die Zusagen würden die während ihrer Prüfung festgestellten Wettbewerbsprobleme vollständig ausräumen und sicherstellen, dass die Filme des fusionierten Unternehmens weiterhin unabhängig von denen von Universal und Disney vertrieben werden.

Beschränkungen gelten für 10 Jahre

Als Teil der Vereinbarung hat sich Paramount zudem verpflichtet, für einen Zeitraum von 10 Jahren keine direkten oder indirekten Vereinbarungen mit Universal über den gemeinsamen Vertrieb von Filmen innerhalb des EWR zu treffen.

Die Verpflichtungszusagen hindern Paramount zudem daran, den Vertrieb von Warner-Filmen an einen Verleiher zu übertragen, der in den von der Vereinbarung erfassten Ländern bereits für den Vertrieb von Universal- oder Disney-Titeln zuständig ist.

Ebenso darf Paramount, sofern Paramount und Universal derzeit unterschiedliche Verleiher nutzen, den Vertrieb seiner eigenen Filme nicht an den Verleiher von Warner übertragen, wenn dieses Unternehmen auch Filme für Universal oder Disney vertreibt.

Die Maßnahmen gelten für Portugal sowie für Bulgarien, Kroatien, Zypern, die Tschechische Republik, Dänemark, Estland, Finnland, Griechenland, Ungarn, Island, Lettland, Litauen, Norwegen, Polen, Rumänien, die Slowakei, Slowenien und Schweden.

Nach einer Marktprüfung kam die Kommission zu dem Schluss, dass der Zusammenschluss in der durch die vereinbarten Verpflichtungszusagen geänderten Form keine wettbewerbsrechtlichen Bedenken mehr aufwirft. Die Einhaltung der Verpflichtungszusagen wird von einem unabhängigen Treuhänder unter der Aufsicht der Kommission überwacht.

Rechtliche Anfechtung in den USA dauert an

Während die Übernahme in der Europäischen Union unter Auflagen genehmigt wurde, sieht sie sich in den Vereinigten Staaten weiterhin mit rechtlichen Anfechtungen konfrontiert.

Anfang dieser Woche hat ein Bundesrichter in Kalifornien Paramount vorübergehend daran gehindert, die Fusion abzuschließen, nachdem 12 Bundesstaaten eine Klage eingereicht hatten, in der sie argumentierten, die Transaktion könne den Wettbewerb einschränken.

Die einstweilige Verfügung verhindert, dass die Transaktion für mindestens 14 Tage abgeschlossen wird. Für den 3. August ist eine Anhörung angesetzt, bei der das Gericht prüfen wird, ob die Sperre während des laufenden Verfahrens verlängert werden soll.

Paramount und Warner Bros. Discovery sind beide bedeutende Produzenten und Vertreiber von Filmen, Fernsehserien und anderen audiovisuellen Inhalten. Die geplante Übernahme wurde der Europäischen Kommission am 2. Juni 2026 offiziell gemeldet.