Das Institut für Beschäftigung und berufliche Bildung (IEFP) bietet im Rahmen des Programms „Emprego Interior Mais“ finanzielle Unterstützung für Arbeitnehmer und Selbstständige an, deren Arbeitsort einen Umzug in ein Binnengebiet des Landes erfordert. Die Förderung steht auch Selbstständigen zur Verfügung, die im Homeoffice arbeiten und dabei in einem Binnengebiet wohnen.

Das IEFP weist zudem darauf hin, dass die Unterstützung auch Personen zusteht, die bereits in einem Beschäftigungsverhältnis stehen, deren Arbeitsort jedoch in ein Binnengebiet verlegt wurde. Sie kann auch Personen gewährt werden, die bereits im Landesinneren arbeiten und wohnen, sofern sie einen Arbeitsweg von mindestens 100 Kilometern zwischen Wohnort und Arbeitsort zurücklegen müssen.

Gebiete im Landesinneren

Obwohl die offizielle Liste umfangreich ist und die Binnengebiete auf Gemeindeebene definiert, lassen sich Bezirke identifizieren, in denen jede Gemeinde und jede Pfarrei als Teil des portugiesischen Landesinneren gilt. Sofern sie die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen, können Arbeitnehmer in diesen Gebieten daher Anspruch auf Unterstützung durch das IEFP haben.

Die Bezirke, in denen alle Gemeinden und Pfarreien die Kriterien erfüllen, sind Beja, Bragança, Castelo Branco, Évora, Guarda, Portalegre und Vila Real.

Die Regelung ist Teil des Programms „Arbeiten im Landesinneren“ (Programa Trabalhar no Interior), das 2020 vom Ministerrat verabschiedet wurde.

Ziele der Regelung

Das Programm zielt darauf ab, die geografische Mobilität auf dem Arbeitsmarkt zu fördern und gleichzeitig günstige Bedingungen für die Schaffung von Arbeitsplätzen und die berufliche Tätigkeit in den Binnengebieten zu schaffen. Das Programm soll Arbeitnehmer dazu ermutigen, sich im Landesinneren niederzulassen, um regionale Ungleichheiten abzubauen und gleichzeitig den territorialen Zusammenhalt zu fördern.

Wer kann sich bewerben?

Bürger anderer Länder der Europäischen Union, der Schweiz und des Europäischen Wirtschaftsraums können die Förderung beantragen, wenn sie bereit sind, im Landesinneren Portugals zu arbeiten. Bürger aus Nicht-EU-Ländern können einen Antrag stellen, sofern sie die im Gesetz Nr. 23/2007 vom 4. Juli festgelegten Voraussetzungen erfüllen.

Die Förderung kann von arbeitslosen portugiesischen Staatsangehörigen beantragt werden, die auf der Suche nach einer neuen Arbeitsstelle sind und beim IEFP oder bei den Arbeitsämtern der Autonomen Regionen der Azoren und Madeira gemeldet sind.

Sie steht auch Personen zur Verfügung, die im Monat vor ihrem Antrag oder der Unterzeichnung ihres Arbeitsvertrags nicht als Arbeitnehmer oder Selbstständige bei der Sozialversicherung gemeldet waren. Gleiches gilt für diejenigen, die sich selbstständig machen oder ein eigenes Unternehmen gründen.

Die Regelung gilt auch für Auswanderer, die Portugal nach dem 31. Dezember 2015 verlassen haben und seit mindestens einem Jahr im Ausland leben.

Auch Arbeitnehmer und Selbstständige können anspruchsberechtigt sein.

Wie hoch ist die finanzielle Unterstützung?

Der an die Arbeitnehmer ausgezahlte Betrag richtet sich nach dem Sozialhilfindex (IAS), der im Jahr 2026 bei 537,13 € liegt. Der gewährte Betrag wird dann je nach Art des Arbeitsvertrags multipliziert.

Beispielsweise gewährt das IEFP bei unbefristeten Arbeitsverträgen – unabhängig davon, ob es sich um neue Verträge oder um eine Versetzung handelt – sowie bei Personen, die sich selbstständig machen oder ein Unternehmen gründen, das Siebenfache des IAS, was 3.759,91 € entspricht.

Personen mit befristeten Arbeitsverträgen oder Stipendienverträgen mit einer Laufzeit von mindestens einem Jahr können das Fünffache des IAS erhalten, was 2.685,65 € entspricht. Dieser Betrag gilt auch für Arbeitsverträge mit unbestimmter Laufzeit, deren voraussichtliche Dauer mindestens 12 Monate beträgt. Hierunter fallen auch neue Verträge mit einer Laufzeit von mehr als 12 Monaten sowie Versetzungen im Rahmen bestehender Verträge.

Die Unterstützung ist nicht auf Arbeitnehmer beschränkt, die umziehen müssen. Sie kann für jedes Haushaltsmitglied des Arbeitnehmers um 20 % erhöht werden. In diesem Fall kann jedes Haushaltsmitglied 751,98 € oder 537,13 € erhalten, je nach den Umständen des umziehenden Arbeitnehmers.

Eine weitere Zahlung in Höhe von 805,70 € kann zur Deckung der Kosten für den Transport von Hausrat zum neuen Wohnort gewährt werden.

Anspruchsvoraussetzungen

Das IEFP weist darauf hin, dass der Anspruch auf die Unterstützung vom Abschluss eines Arbeitsvertrags oder von der Gründung eines Arbeitsplatzes bzw. eines Unternehmens abhängt. Entscheidend ist, dass die Tätigkeit im Landesinneren ausgeübt wird und den Arbeitnehmer zu einem Wohnortwechsel verpflichtet.

Um die Unterstützung zu erhalten, müssen Arbeitsverträge am oder nach dem 1. Januar 2020 in Kraft getreten sein und die Vertragsbedingungen sowie das garantierte Monatsgehalt enthalten. Der Vertrag muss außerdem den Ort angeben, an dem die Arbeit verrichtet wird; dieser muss sich in einem Binnengebiet befinden, das auf der offiziellen Liste des IEFP aufgeführt ist.

Für Personen, die sich selbst einen Arbeitsplatz schaffen, wie beispielsweise Selbstständige, die „grüne Quittungen“ (recibos verdes) ausstellen, oder die ein eigenes Unternehmen gründen, erstreckt sich die Förderfähigkeit auf Personen, die in den vom Programm abgedeckten Gebieten selbstständige berufliche oder gewerbliche Tätigkeiten ausüben. Auch Personen, die private, gewinnorientierte Unternehmen gründen, sind unabhängig von deren Rechtsform förderfähig. Genossenschaften fallen ebenfalls unter das Programm „Emprego Interior Mais“.

Wohnsitzwechsel

Personen, die Anspruch auf die Förderung haben und in eine der vom IEFP aufgeführten Gemeinden umziehen müssen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Der Umzug muss dauerhaft sein, d. h., der neue Wohnsitz muss mindestens ein Jahr lang beibehalten werden.

Der vorherige Wohnsitz des Arbeitnehmers darf nicht in einer der ausgewiesenen Gemeinden im Landesinneren gelegen haben, es sei denn, er befand sich mindestens 100 Kilometer vom neuen Wohnsitz entfernt.

Der Umzug muss innerhalb von 180 aufeinanderfolgenden Tagen vor oder nach Beginn des Arbeitsvertrags oder der Gründung eines eigenen Unternehmens oder einer selbstständigen Tätigkeit des Arbeitnehmers erfolgen. Der Arbeitsort muss sich ebenfalls in einem Binnengebiet befinden.

Ausländische Staatsangehörige

Ausländische Arbeitnehmer können ebenfalls anspruchsberechtigt sein, wenn sie nach der Erteilung ihres Visums verpflichtet sind, ihren Wohnsitz in einem Binnengebiet zu begründen.

Bei ausländischen Arbeitnehmern muss der Arbeitsvertrag am oder nach dem 1. Januar 2022 begonnen haben, und sie müssen ein Gehalt erhalten, das dem geltenden nationalen Mindestlohn entspricht oder darüber liegt.

Wie wird die Förderung ausgezahlt?

Die finanzielle Unterstützung wird in zwei Raten ausgezahlt. Die ersten 60 % werden innerhalb von 10 Werktagen nach Einreichung des Annahmeformulars und der entsprechenden Belege ausgezahlt.

Die restlichen 40 % werden im 13. Monat ausgezahlt, basierend auf dem zwischen dem Arbeitnehmer und seinem Arbeitgeber unterzeichneten Arbeitsvertrag.

Das Programm „Emprego Interior Mais“ kann mit anderen Fördermaßnahmen kombiniert werden, darunter „Compromisso Emprego Sustentável“, das Programm zur Förderung des Unternehmertums und der Selbstständigkeit sowie „Empreende XXI“.

Es kann jedoch nicht mit dem Programm zur Unterstützung der Rückkehr von Auswanderern nach Portugal kombiniert werden. Andere Mitglieder des Haushalts des Arbeitnehmers können sich weiterhin für ATIVAR.PT-Praktika und „Compromisso Emprego Sustentável“ bewerben.

So bewerben Sie sich

Die Bewerbungsfristen werden vom IEFP online auf seiner offiziellen Website veröffentlicht; die Bewilligung hängt von den verfügbaren Haushaltsmitteln ab.

Anträge können innerhalb von maximal 180 Tagen nach Unterzeichnung des Arbeitsvertrags, der Gründung eines Unternehmens oder der Verlegung des Arbeitsortes eingereicht werden.

Die Anträge werden online über das Portal „iefponline“ eingereicht, auf dem die Antragsteller auch Informationen zu den für die Beantragung der Förderung erforderlichen Unterlagen finden.