Laut einer auf der Website des Präsidiums der Republik veröffentlichten Mitteilung hat António José Seguro gleichzeitig die Regierungsverordnungen zur Änderung der Verordnung über die rechtliche Qualifikation zum Führen von Kraftfahrzeugen und der rechtlichen Regelung der Fahrschulausbildung erlassen.
Es handelt sich um zwei am 16. April vom Ministerrat verabschiedete Gesetzesdekrete, deren wichtigste Neuerung die Möglichkeit ist, das Fahren mit Hilfe eines Tutors zu erlernen, sofern dieser seit mindestens 10 Jahren im Besitz eines Führerscheins ist, wie der Minister des Staatspräsidiums, António Leitão Amaro, mitteilte.
Im Falle von im Ausland erworbenen Führerscheinen muss der Führerschein seit mindestens fünf Jahren in Portugal anerkannt sein.
Die Maßnahme gilt für Führerscheine der Klasse B.
Laut Leitão Amaro kann der Kandidat vor der Fahrprüfung eine Feststellungsprüfung in der Fahrschule ablegen, die nicht obligatorisch ist.
Wenn sie diese nicht ablegen und durchfallen, können sie die Prüfung erst nach vier Monaten ohne spezielle Ausbildung wiederholen.
Damals wurde die Maßnahme vom Nationalen Verband der Fahrschulen(ANIECA) als Rückschlag und "Risiko für die Verkehrssicherheit" eingestuft.
Im Bereich der Führerscheine billigte der Ministerrat Änderungen an der Klasse B1, die nun das Führen von vierrädrigen landwirtschaftlichen Fahrzeugen bis 450 kg ohne zusätzliche Ausbildung erlaubt, Maßnahmen zur digitalen Bestätigung der Echtheit von verlorenen oder gestohlenen Führerscheinen, Technologien zur Unterstützung der Bewertung von Fahrprüfungen mit dem Ziel der Betrugsbekämpfung sowie die Möglichkeit, theoretische Prüfungen in Fremdsprachen abzulegen.







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