In Fällen, in denen Stipendiaten auf eine private Unterkunft zurückgreifen müssen, gewährt der Staat eine finanzielle Unterstützung, auch wenn der Vermieter keinen Mietvertrag vorlegt. Das Bildungsministerium versichert, dass lediglich eine Erklärung vorgelegt werden muss, aus der hervorgeht, dass ein Antrag auf einen Platz im Studentenwohnheim gestellt wurde, die Zuweisung eines Platzes jedoch nicht garantiert werden konnte.
Die Maßnahme ist in den Vorschriften zur Gewährung von Stipendien für die Hochschulbildung vorgesehen. Studierende, die auf private Unterkünfte zurückgreifen müssen, können eine Unterstützung in Höhe von 500 € in Lissabon, 419 € in Porto und 338 € in Coimbra erhalten.
Die Maßnahme gewinnt gerade in einer Zeit an Bedeutung, in der viele Zimmer ohne Vertrag vermietet werden. In diesem Zusammenhang beabsichtigt die Regierung, die Studienabbruchquoten zu senken, die häufig darauf zurückzuführen sind, dass Studierende sich privat vermietete Unterkünfte aufgrund der hohen Preise der Vermieter nicht leisten können oder dass es an Betten in Studentenwohnheimen mangelt.
Unterstützung für alle
In diesem Jahr erhalten Studierende, die keine Unterkunft finden, zunächst etwa 161 € pro Monat für die Unterkunft, was 30 % des Sozialhilfindex (IAS) entspricht, der im Jahr 2026 auf 537,13 € festgesetzt wird. Sind in einem Studentenwohnheim keine Plätze frei, erhöht sich die Unterstützung je nach Gemeinde, in der der Studierende gezwungen ist, ein Zimmer in einer Privatunterkunft zu mieten.








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