Die Regierung will den Einkommensteuersatz für alle neuen und bestehenden Mietverträge von 25 % auf 10 % senken, sofern die Mieten moderat sind, d.h. bis zu 2.300 € betragen. Nun wurde klargestellt, dass die Maßnahme unabhängig von der Laufzeit dieser Verträge angewendet werden kann und auch kurzfristige Verträge erfasst.

Dies ist eine der Maßnahmen des Steuerpakets der Regierung, das letzte Woche vorgestellt wurde und noch die Zustimmung des Parlaments benötigt, um in Kraft zu treten. Das Ministerium für Infrastruktur und Wohnungsbau hat nun klargestellt, dass diese Senkung der Einkommenssteuer auf 10 % auf Immobilieneinkünfte für Mietverträge mit einer Mindestlaufzeit von einem Jahr gilt, wie es im Zivilgesetzbuch vorgesehen ist, schreibt Jornal de Negócios.

Kurzfristige Mietverträge sind ebenfalls abgedeckt, wie z.B. "Verträge für nicht dauerhaften Wohnraum oder für besondere vorübergehende Zwecke, insbesondere für berufliche, schulische und ausbildungsbezogene oder touristische Zwecke", so die gleiche Zeitung. Dazu gehören Fälle von Studenten und Lehrern, die umziehen, oder Menschen, die ein Haus vorübergehend aus gesundheitlichen Gründen mieten, neben anderen Gründen, die im Vertrag angegeben werden müssen. Einmal im Jahr können Eigentümer einen Vertrag für besondere vorübergehende Zwecke zu touristischen Zwecken abschließen.

Die neue vereinfachte Regelung für erschwinglichen Wohnraum (RSAA) - bei der die Mieten 20 % unter dem Marktwert liegen müssen und die Vermieter von der Einkommenssteuer befreit sind - erlaubt auch das vorübergehende Wohnen zu besonderen vorübergehenden Zwecken, sofern der Mieter seinen steuerlichen Wohnsitz in einer anderen Gemeinde als dem Mietobjekt hat und der Vertrag eine Mindestlaufzeit von drei Monaten hat (verlängerbar, wenn der vorübergehende Zweck bestehen bleibt). In den anderen Fällen müssen die Mietverträge für eine dauerhafte Wohnung bestimmt sein und eine Mindestlaufzeit von drei Jahren haben.