Der Erlass schreibt zudem die Planung von Notfallmaßnahmen vor, die auf die Suche, Rettung und Versorgung von Tieren bei Katastrophen oder Unfällen abzielen.
Der Erlass ändert das Rahmengesetz zum Zivilschutz und definiert den Zivilschutz neu als die Tätigkeit, die durchgeführt wird, um kollektive Risiken im Zusammenhang mit schweren Unfällen oder Katastrophen zu verhindern, deren Auswirkungen zu mindern sowie Menschen, Tiere und Sachwerte zu schützen und zu versorgen, wenn solche Situationen eintreten.
Zu den kommunalen Zivilschutzmaßnahmen gehören nun die Planung von Notfallmaßnahmen, die Suche, Rettung, Hilfe und Unterstützung sowie die Evakuierung, Unterbringung und Versorgung von Tieren innerhalb der Gemeinde und die Durchführung von Übungen.
Emotionale Bindung
Wie Ministerpräsident Luís Montenegro im April während einer Debatte in der Versammlung der Republik erklärte, ist der Grund für diese Gesetzesänderung die emotionale Bindung, die Menschen zu Tieren haben; diese Bindung führt manchmal dazu, dass Einzelpersonen sich in Notfällen oder gefährlichen Situationen weigern, ihre Wohnungen zu verlassen, „weil sie nicht akzeptieren können, dass dieser Aspekt nicht berücksichtigt wird“.
Der Erlass ergänzt die grundlegenden Ziele des Zivilschutzes um die Planung von Notfallmaßnahmen, die auf die Suche, Rettung, Hilfe, Unterstützung, Evakuierung, Unterbringung und Versorgung von Tieren abzielen.
Das Dekret ändert die Zusammensetzung der Nationalen Zivilschutzkommission. Dieses Koordinierungsgremium unterstützt die Regierung in diesem Bereich und umfasst einen von der Generaldirektion für Lebensmittel und Veterinärwesen (DGAV) ernannten Vertreter für Tiergesundheit und Tierschutz. Es ändert die Zusammensetzung der Bezirks-Zivilschutzkommissionen dahingehend, dass ihnen ein von der DGAV zu ernennender Vertreter für Tiergesundheit und Tierschutz angehört.
Kommunaler Katastrophenschutz
Die Zusammensetzung der kommunalen Zivilschutzausschüsse wird ebenfalls geändert, um einen Vertreter der kommunalen Veterinärbehörde sowie Vertreter von gesetzlich konstituierten und von der Gemeinde anerkannten Einrichtungen einzubeziehen, die an Such- und Rettungsmaßnahmen, Notfallmaßnahmen, Hilfeleistungen, Evakuierungen, der Unterbringung oder der Versorgung von Tieren beteiligt sind.
Durch eine Änderung des Integrierten Systems für Zivilschutz und Hilfsmaßnahmen ändert das Gesetz die Gliederung des Einsatzgebiets; zuvor umfasste dieses eine Einsatzzone, eine Unterstützungszone sowie eine Sammel- und Reservezone (in der sich die Durchgangsstellen befinden).
Der Einsatzraum umfasst nun eine vierte Zone, eine Tieraufnahme- und Sammelzone, in der verfügbare Mittel und Ressourcen vorübergehend stationiert werden und in der ein logistisches Unterstützungssystem für die Unterbringung, Rettung und Triage von Tieren aufrechterhalten wird.








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