In einer Erklärung teilte die GNR mit, dass Beamte im Rahmen einer Aktion zur Überwachung des Vertriebs, des Transports und der Lagerung von Frischfisch einen 46-jährigen Mann dabei vorfanden, wie er in einem Lagerhaus Fisch bearbeitete, lagerte und verkaufte.

Sie stellten fest, dass der Betreiber nicht über die für die rechtmäßige Ausübung dieser Tätigkeit erforderliche Veterinärkontrollnummer (NCV) verfügte, fügte die Behörde hinzu.

Zudem „stellten sie fest, dass für einen erheblichen Teil des Fisches die erforderlichen Rückverfolgbarkeitsunterlagen fehlten“, und „aufgrund der festgestellten Verstöße wurde der gesamte Fischbestand beschlagnahmt“.

Verwarnungsbescheid

Die GNR stellte einen formellen Verstoßbescheid aus und wies darauf hin, dass die Geldbußen für solche Verstöße bis zu „24.000 Euro“ betragen können.

Nach Angaben der UCCF wird der beschlagnahmte Fisch von den zuständigen Behörden einer hygienischen Untersuchung unterzogen, um über seine endgültige Verwertung zu entscheiden.