Die Rechtsvorschrift zielt darauf ab, bis 2030 alle Verpackungen innerhalb der EU recycelbar zu machen, den Anteil an recycelten Materialien zu erhöhen, unnötige Verpackungsformate einzuschränken und Kreislaufwirtschaftsmodelle zu fördern. Die Maßnahme zielt auf die hohen Abfallmengen in der EU ab, wo jeder Bürger im Jahr 2023 durchschnittlich 178 Kilogramm Verpackungsabfall verursachte, und soll das prognostizierte weitere Wachstum der Branche eindämmen sowie Europas Abhängigkeit von Importen fossiler Brennstoffe verringern.

Zu den wichtigsten Ökodesign-Anforderungen der Verordnung gehört die Minimierung von Verpackungsgewicht und -volumen unter Beibehaltung der Funktionalität. E-Commerce-Plattformen werden verpflichtet sein, den Platzbedarf in Versandkartons zu reduzieren, und Verpackungsdesigns, die die Illusion eines größeren Produktvolumens erzeugen sollen, sind verboten, sofern sie nicht durch eingetragene Marken oder Geschmacksmuster geschützt sind.

Zudem müssen Kunststoffverpackungen einen Mindestanteil an recyceltem Post-Consumer-Kunststoff enthalten, wobei Ausnahmen für Arzneimittel, Säuglingsnahrung und Medizinprodukte gelten; die Verwendung von per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS) in Verpackungen, die in direkten Kontakt mit Lebensmitteln kommen, ist ebenfalls verboten. Die Gesetzgebung schreibt zudem den schrittweisen Ausstieg aus verschiedenen Arten von Einwegkunststoffen ab Anfang 2030 vor.

Die Verwendung von Kunststofffolien und -verpackungen zum Bündeln von Produkten an der Verkaufsstelle ist verboten, es sei denn, dies ist für die Handhabung unerlässlich. Im Obst- und Gemüsesektor sind Kunststoffverpackungen für Erzeugnisse mit einem Gewicht von weniger als 1,5 kg eingeschränkt, wobei Ausnahmen nur dann gelten, wenn ein nachgewiesener technischer Bedarf besteht, um den Verderb von Lebensmitteln zu verhindern, oder wenn keine wirtschaftlich tragfähige Alternative existiert. Zudem dürfen Restaurants und Hotels Speisen und Getränke nicht mehr in Einweg-Kunststoffbehältern zum Verzehr vor Ort servieren; die Bereitstellung von Einzelportionen von Gewürzen, Soßen, Zucker und Sahne wird ebenfalls eingestellt, außer bei Take-away-Angeboten sowie in Gesundheitseinrichtungen oder Pflegeheimen, ebenso wie die Verwendung kleiner Einwegflaschen für Toilettenartikel im Gastgewerbe.

Die Verwendung von sehr leichten Plastiktüten wird weitgehend abgeschafft und bleibt nur aus hygienischen Gründen oder zum Transport von losen Lebensmitteln zur Vermeidung von Abfall zulässig. Schließlich sind Betriebe bei Liefer- und Mitnahmeservices verpflichtet, die Option wiederverwendbarer Verpackungen zum gleichen oder einem niedrigeren Preis als Einwegverpackungen anzubieten.

Die neuen Leitlinien stärken die erweiterte Herstellerverantwortung, indem sie die finanziellen Kosten für die Sammel-, Sortier- und Recyclingphasen des Verpackungslebenszyklus den Herstellern durch gestaffelte Gebühren auferlegen, die umweltgerechtes Design belohnen.

Die Europäische Kommission vertritt die Auffassung, dass die Optimierung der Formate und die Harmonisierung der Vorschriften keine Kostensteigerungen für den Endverbraucher mit sich bringen sollten, da sie potenzielle Transporteinsparungen für Unternehmen erwartet. Für den Durchschnittsbürger bleiben die Sortiersysteme im Haushalt und die Sammelbehälter unverändert, ebenso wie Pfandrückgabesysteme (wie das Volta-Projekt in Portugal). Gleichzeitig profitieren die Nutzer von einer neuen, harmonisierten Kennzeichnung, die die Sortierung vereinfachen soll. Der Rechtsrahmen schreibt vor, dass die Mitgliedstaaten bis 2025 eine Gesamtverwertungsquote für Verpackungsabfälle von 65 % und bis 2030 von 70 % erreichen müssen, und legt zudem schrittweise Ziele für die Verringerung des Pro-Kopf-Abfallaufkommens bis 2030, 2035 und 2040 fest.