Das Dekret, Gesetz Nr. 51/2026 vom 17. August, ändert die Berechnung der Verjährungsfristen für laufende Wettbewerbsverfahren und verhindert so, dass ältere Klagen abgewiesen werden, bevor eine endgültige Entscheidung ergangen ist.

Die Gesetzgebung bestätigt, dass die im Jahr 2022 vorgenommenen Änderungen am portugiesischen Wettbewerbsrecht auch für Fälle gelten, die noch vor Gericht anhängig sind, berichtet Executive Digest.

Die Änderung folgt auf den vielbeachteten Fall des „Bankenkartells“, in dem mehr als ein Dutzend Banken ursprünglich für schuldig befunden wurden, zwischen 2002 und 2013 illegal Geschäftsinformationen ausgetauscht zu haben. Das Berufungsgericht in Lissabon entschied jedoch später, dass die gesetzliche Verjährungsfrist überschritten sei und das Verfahren nicht mehr fortgesetzt werden könne.

Im Mittelpunkt der Meinungsverschiedenheit stand die Frage, wie die Verjährungsfrist zu berechnen sei. Ein Gericht entschied, dass das Wettbewerbsgesetz von 2022 auf den Fall anzuwenden sei, während ein anderes Gericht der Ansicht war, dass die älteren Vorschriften herangezogen werden müssten, da die mutmaßlichen Verstöße vor der Gesetzesänderung begangen worden seien.

Die neue Gesetzgebung folgt der ersten Auslegung, was bedeutet, dass bestimmte rechtliche Verfahren, wie beispielsweise die Befassung des Gerichtshofs der Europäischen Union um Klärung, die Verjährungsfrist unterbrechen und verhindern, dass Fälle verjähren, solange sie noch vor Gericht anhängig sind.

Das Gesetz geht auf einen Vorschlag der Portugiesischen Kommunistischen Partei (PCP) zurück, der im Anschluss an den Ausgang des Bankenkartellverfahrens eingereicht wurde.

Es wurde im Juli vom Parlament mit Unterstützung der PCP, PS, Chega, Livre, BE, PAN und JPP verabschiedet. PSD und CDS-PP stimmten gegen die Maßnahme, während sich die IL der Stimme enthielt.

Die portugiesische Wettbewerbsbehörde begrüßte die Änderung und erklärte, sie stärke die Rechtssicherheit und schaffe mehr Klarheit darüber, wie Verjährungsfristen in laufenden Wettbewerbsverfahren anzuwenden sind.