Das Gesetz, das vom Parlament mit großer Mehrheit verabschiedet und am 17. August im „Diário da República“ veröffentlicht wurde, überträgt der Agentur für Integration, Migration und Asyl (AIMA) die ausschließliche Zuständigkeit für Fälle, in denen es um Personen geht, die von keinem Staat als Staatsangehörige angesehen werden.

Das Gesetz sieht vor, dass Anträge völlig gebührenfrei sind und als dringliche Angelegenheit behandelt werden müssen; sie können entweder auf Antrag der Betroffenen (mündlich oder schriftlich) oder von den Behörden von Amts wegen eingeleitet werden, wobei die Bearbeitungsfrist sechs bis neun Monate beträgt.

Bis zur Prüfung des Falles durch die AIMA erhält der Antragsteller eine befristete Aufenthaltsgenehmigung, die sechs Monate gültig ist und jeweils um weitere sechs Monate verlängert werden kann.

Der Antragsteller hat zudem sofortigen Zugang zu Gesundheitsversorgung, Bildung, dem Arbeitsmarkt, Rechtsbeistand und kostenlosen Dolmetscherdiensten, und alle laufenden Straf- oder Verwaltungsverfahren im Zusammenhang mit der illegalen Einreise oder dem illegalen Aufenthalt im Land werden ausgesetzt. In Fällen, in denen Minderjährige oder schutzbedürftige Personen betroffen sind, bietet die neue Regelung einen besseren Schutz, indem sichergestellt wird, dass der Minderjährige die Möglichkeit erhält, angehört zu werden, und von seinen gesetzlichen Vertretern begleitet wird.

Durch die Gewährung dieses Status erhalten berechtigte Personen eine verlängerbare befristete Aufenthaltsgenehmigung für zwei Jahre sowie ein spezielles Reisedokument. Die Begünstigten haben Rechte und Pflichten, die denen portugiesischer Staatsbürger entsprechen – mit Ausnahme der politischen Rechte und der Ausübung öffentlicher Ämter, die gesetzlich vorbehalten sind – und genießen zudem diplomatischen und konsularischen Schutz.

Der Status erlischt, wenn sie eine Staatsangehörigkeit erwerben oder in einem anderen Land einen gleichwertigen Schutz erhalten, und er kann im Falle von Dokumentenfälschung oder der Verschleierung von Tatsachen während des Verfahrens zur Gewährung des Status widerrufen werden.