Bei dieser Zahl handelt es sich vorerst um eine Schätzung, da erst am 10. September Gewissheit über den Prozentsatz der jährlichen Mietanpassung für 2027 bestehen wird.
Laut Gesetz können Wohnungsmieten jährlich angepasst werden, und zwar auf der Grundlage des vom INE festgelegten jährlichen Mietanpassungskoeffizienten, der sich an der durchschnittlichen Inflationsrate der letzten 12 Monate orientiert. Die derzeit noch vorläufigen Daten deuten darauf hin, dass die Mieterhöhung voraussichtlich bei 2,51 Prozent liegen wird.
Zwischen September und Oktober berechnet das INE den Koeffizienten und veröffentlicht ihn im Amtsblatt; danach können Vermieter den neuen Satz ab Januar des folgenden Jahres anwenden.
Sollten sich diese Zahlen bestätigen, wird die Mietsteigerung für 2027 sogar noch höher ausfallen als der für 2026 festgelegte Jahreswert (2,24 Prozent). Die Gründe hierfür hängen mit dem Anstieg der Inflation in Portugal zusammen, der im März eintrat und den durch den Konflikt im Nahen Osten verursachten Anstieg der Energiepreise widerspiegelt.
Mit anderen Worten: Die Mieten im Rahmen von Mietverträgen, die 2027 weiterhin gültig sind, könnten steigen. Den Berechnungen zufolge könnte eine Miete von 1.000 € bereits im nächsten Jahr um 25,1 € erhöht werden.
Wann kann die Mietanpassung vorgenommen werden?
Vermieter können eine jährliche Mietanpassung vornehmen, sobald der Mietvertrag ein Jahr lang in Kraft ist, wobei sie jedoch die gesetzlich festgelegten Kündigungsfristen einhalten müssen.
Die auf dem INE-Koeffizienten basierende Mietanpassung gilt auch für Mietverträge aus der Zeit vor 1990, die nicht auf das neue städtische Mietrecht umgestellt wurden.
Bitte beachten Sie jedoch, dass die Erhöhung nicht automatisch erfolgt. Um die Miete anzupassen, muss der Vermieter ein Einschreiben mit Rückschein versenden (oder es persönlich gegen eine unterschriebene Empfangsbestätigung übergeben
Zur Bestätigung der Mieterhöhung muss der Vermieter seinem Mieter ein Einschreiben mit Rückschein zusenden, in dem der angewandte Koeffizient angegeben ist. In dem Schreiben müssen außerdem der aktualisierte Betrag sowie das Datum, ab dem die Zahlung fällig wird, angegeben sein.
Mitteilungen über Mieterhöhungen, die per E-Mail, SMS oder als einfacher Brief versandt werden, haben keine rechtliche Gültigkeit.









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