Die Maßnahme sieht vor, dass Klagen gegen die Agentur für Integration, Migration und Asyl (AIMA) in dem Bezirk eingereicht werden müssen, in dem der Antragsteller seinen Wohnsitz oder Sitz hat, wodurch die ausschließliche Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts Lissabon aufgehoben und die Fälle auf verschiedene Gerichte im ganzen Land verteilt werden.

Vorstellung des Vorschlags

Bei der Vorstellung des Vorschlags skizzierte Justizministerin Rita Alarcão Júdice die Lage in diesem Bereich und hob dabei einen erheblichen Anstieg des Rückstands an Verwaltungsgerichtsverfahren seit 2023 hervor – dem Jahr, in dem die Ausländer- und Grenzbehörde (SEF) abgeschafft und durch die AIMA ersetzt wurde.

Die Ministerin betonte die kritische Anhäufung dringender Eilverfahren in der Hauptstadt, wo eine hohe Zahl von massenhaft eingereichten, sich wiederholenden Klagen zum Schutz von Rechten, Freiheiten und Garantien zu verzeichnen ist. Um die gerichtliche Überprüfung dieser Eilanträge zu straffen, beabsichtigt die Regierung die Einführung verbindlicher, standardisierter Formulare.

Der Vorschlag der Exekutive sieht Änderungen des Gesetzes über Verwaltungs- und Finanzgerichte, der Steuerverfahrensordnung sowie der Rechtsvorschriften für die Steuerschlichtung vor. Neben der Einrichtung von Gerichten, die sich speziell mit Einwanderungsangelegenheiten befassen, stärkt das Gesetz die Verwaltungsbefugnisse des Hohen Rates der Verwaltungs- und Finanzgerichte. Es ordnet die örtliche Zuständigkeit bei Anfechtungen von Entscheidungen in Steuerschiedsverfahren neu.

Eingehen auf Bedenken

Um Bedenken hinsichtlich der Verfassungsmäßigkeit des Modells auszuräumen, versicherte Rita Alarcão Júdice, dass der Gesetzentwurf lediglich die Schaffung von Fachgerichten innerhalb der bestehenden Justizstruktur vorsehe und somit die verfassungsrechtlichen Vorgaben vollständig erfülle.

Demgegenüber stießen die Maßnahmen bei der Gewerkschaft der Migrationsfachkräfte auf Vorbehalte; die Gewerkschaft warnte, dass die Trägheit des Systems in erster Linie auf operative Einschränkungen, interne organisatorische Probleme und einen Mangel an Ressourcen bei der AIMA zurückzuführen sei, und argumentierte, dass eine bloße Dezentralisierung der Fälle auf lokale Gerichte die eigentliche Ursache für das hohe Fallaufkommen nicht beseitige.

Als Reaktion auf die Kritik spielte die Justizministerin die Einwände herunter und stellte den Gesetzentwurf als Teil eines umfassenderen Pakets von neun für den Justizsektor verabschiedeten Gesetzgebungsakten dar; das Dokument wird nun zur Debatte und Abstimmung an die Versammlung der Republik weitergeleitet.