Seit der Einführung im Juli 2021 bis Ende Juni 2026 beliefen sich die kumulierten Einnahmen aus dieser Abgabe, die auf zwei Euro pro Passagier auf kommerziellen Flügen festgesetzt wurde, auf 266,58 Millionen Euro; von diesem Betrag wurden bereits 258,58 Millionen Euro von der Regulierungsbehörde an den Umweltfonds überwiesen.
Die Einnahmenentwicklung in den ersten sechs Monaten des Jahres spiegelte die saisonalen Schwankungen im Luftverkehrssektor sowie den Anstieg des Verkehrsaufkommens zu Beginn der Sommersaison wider. Im Mai und Juni erzielte die von Ana Vieira da Mata geleitete Regulierungsbehörde die höchsten Einnahmen von den Fluggesellschaften, die sich auf insgesamt 7 Millionen Euro bzw. 6,6 Millionen Euro beliefen. Demgegenüber verzeichnete der Januar mit 3,9 Millionen Euro das niedrigste monatliche Einnahmenvolumen des Halbjahres. Von den zwischen Januar und Juni eingenommenen Mitteln hat die ANAC bereits 30,5 Millionen Euro an den Umweltfonds weitergeleitet.
Fluggesellschaften sowie Flugzeugbesitzer oder -betreiber kümmern sich um die Abrechnung der Gebühren und melden vierteljährlich die Daten, auf denen die berechneten Beträge basieren, sowie etwaige der ANAC gewährte Ausnahmegenehmigungen. Der rechtliche Rahmen sieht Gebührenermäßigungen für Flugzeuge vor, die Treibstoffe mit einem geringeren CO₂-Fußabdruck verwenden. Die gesamten Nettoeinnahmen fließen in den Umweltfonds, wobei nur ein geringfügiger Anteil zur Deckung der Verwaltungskosten der Regulierungsbehörde einbehalten wird; die Mittel sind zweckgebunden für die Finanzierung öffentlicher Maßnahmen zur Dekarbonisierung des öffentlichen Verkehrs sowie für die Forschung zur Energiewende im Luftverkehrssektor
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