Portugal arbeitet derzeit daran, die EU-Richtlinie zur Lohntransparenz in nationales Recht umzusetzen. Die europäischen Vorschriften zielen darauf ab, Arbeitnehmern mehr Informationen über die Vergütung zu geben und dazu beizutragen, die Lohndiskriminierung zwischen Männern und Frauen bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit zu verringern.
Eine der Änderungen wurde allgemein so verstanden, dass Bewerber das Gehalt oder die Gehaltsspanne direkt in Stellenanzeigen sehen würden. Der Vorschlag der portugiesischen Regierung geht jedoch nicht so weit.
Wie ECO berichtet, sieht der Entwurf lediglich vor, dass Bewerber vor Unterzeichnung eines Arbeitsvertrags über das Einstiegsgehalt oder die Gehaltsspanne informiert werden müssen. Das bedeutet, dass Unternehmen das Gehalt nicht unbedingt bereits in der Stellenanzeige oder gar vor dem Vorstellungsgespräch offenlegen müssten.
Dies weicht geringfügig vom Wortlaut der EU-Richtlinie ab. Nach den europäischen Vorschriften haben Bewerber das Recht, Informationen über das Anfangsgehalt oder die Gehaltsspanne so frühzeitig zu erhalten, dass eine fundierte und transparente Verhandlung möglich ist. Die Richtlinie besagt, dass diese Informationen in der Stellenanzeige, vor dem Vorstellungsgespräch oder auf andere Weise bereitgestellt werden können.
Eine weitere wichtige Änderung besteht darin, dass Arbeitgeber Bewerber nicht mehr fragen dürfen, wie viel sie in ihrer derzeitigen oder früheren Beschäftigung verdienen oder verdient haben. Der portugiesische Vorschlag sieht vor, diese Regelung vollständig umzusetzen.
Arbeitnehmer hätten zudem einen besseren Zugang zu Informationen über die Gehälter in ihrem Unternehmen. Gemäß dem Vorschlag könnten Arbeitnehmer Informationen über ihr eigenes Gehaltsniveau sowie über die durchschnittlichen Gehaltsniveaus – aufgeschlüsselt nach Geschlecht – für Arbeitnehmer mit gleichwertiger Arbeit anfordern. Arbeitgeber hätten zwei Monate Zeit, die angeforderten Informationen bereitzustellen.
Unternehmen mit mindestens 50 Beschäftigten müssten zudem die Kriterien offenlegen, nach denen sie Gehälter, Gehaltsstufen und Gehaltsentwicklungen festlegen. Diese Kriterien müssten objektiv sein und für Männer und Frauen gleichermaßen gelten.
Größere Unternehmen müssten zusätzliche Berichtspflichten erfüllen. Laut der Analyse des ECO zum Regierungsvorschlag müssten Unternehmen mit mindestens 250 Beschäftigten jährlich über ihre geschlechtsspezifischen Lohnunterschiede berichten, während Unternehmen mit 150 bis 249 Beschäftigten dies alle drei Jahre tun müssten. Unternehmen mit 50 bis 149 Beschäftigten würden ebenfalls schrittweise in die Regelung einbezogen, wobei die erste Meldefrist voraussichtlich im Jahr 2031 liegen würde.
Der Vorschlag würde zudem Klauseln für ungültig erklären, die Arbeitnehmer daran hindern, über ihre Gehälter zu sprechen oder diese offenzulegen, wodurch die Beschäftigten mehr Freiheit erhalten würden, über Löhne zu sprechen.
Die neuen Vorschriften sind noch nicht endgültig. Portugal hat die Frist vom 7. Juni für die Umsetzung der europäischen Richtlinie verpasst, und der Entwurf der Regierung muss noch den Gesetzgebungsprozess durchlaufen, einschließlich des Parlaments und des Präsidenten der Republik. Das bedeutet, dass sich einige Details noch ändern könnten, bevor die neuen Vorschriften in Kraft treten.
Für alle, die auf der Suche nach einer neuen Stelle sind, dürften die Änderungen mehr Transparenz bei den Gehältern bedeuten. Nach dem portugiesischen Vorschlag in seiner derzeitigen Fassung bedeutet dies jedoch nicht zwangsläufig, dass das Gehalt in jeder Stellenanzeige direkt angegeben wird.








Follow us on social media