Im Gegensatz zur früheren Steuerregelung für nicht gewöhnlich ansässige Personen, die sie abgelöst hat, erfolgt die Berechtigung nicht automatisch. Sie hängt davon ab, dass eine echte, dauerhafte berufliche Tätigkeit in Portugal ausgeübt wird, was jährlich überprüft wird.

Die Grundvoraussetzungen

Jeder Antrag muss zwei Voraussetzungen erfüllen. Antragsteller dürfen in den fünf Jahren vor der Antragstellung zu keinem Zeitpunkt in Portugal steuerlich ansässig gewesen sein, und sie müssen ihren steuerlichen Wohnsitz in Portugal begründen, entweder durch einen Aufenthalt von mindestens 183 Tagen im Kalenderjahr oder durch den gewöhnlichen Aufenthalt im Land bis zum 31. Dezember.

Die Erfüllung der Wohnsitzvoraussetzung allein reicht nicht aus. Antragsteller müssen zudem eine der Zulassungsvoraussetzungen des Programms erfüllen, die jeweils an eine bestimmte Art der beruflichen Tätigkeit geknüpft sind.

Die Zulassungswege

Derzeit sind sechs Zulassungswege aktiv. Sie umfassen Professoren und Forscher, die im Hochschulwesen oder im nationalen Wissenschafts- und Technologiesystem tätig sind, qualifizierte Mitarbeiter und Vorstandsmitglieder im Zusammenhang mit genehmigten produktiven Investitionsverträgen, hochqualifizierte Positionen bei finanzstarken oder exportorientierten Unternehmen, Stellen bei Einrichtungen, die von der AICEP oder dem IAPMEI offiziell als für die nationale Wirtschaft relevant anerkannt sind, sowie Forschungs- und Entwicklungspositionen, deren Kosten im Rahmen des SIFIDE-Förderprogramms förderfähig sind.

Der sechste Zugang, der Mitarbeiter und Vorstandsmitglieder von Start-ups abdeckt, die gemäß Gesetz 21/2023 zertifiziert sind, sieht keine akademischen Mindestanforderungen vor. Ein siebter Zugang für Einwohner von Madeira und den Azoren ist in den Vorschriften vorgesehen, aber noch nicht in Kraft getreten.

Wie Einkommen besteuert wird

Portugiesische Einkünfte aus unselbständiger oder selbständiger Tätigkeit im Zusammenhang mit einer förderfähigen Tätigkeit werden pauschal mit 20 % besteuert, während die progressiven Steuersätze ansonsten bis zu 48 % betragen.

Bestimmte Einkünfte aus dem Ausland, darunter Dividenden, Zinsen, Kapitalerträge, Lizenzgebühren und Mieteinnahmen, können ebenfalls steuerfrei sein, im Wesentlichen dann, wenn sie im Herkunftsland im Rahmen eines Doppelbesteuerungsabkommens besteuert werden und nicht als Einkünfte aus portugiesischer Quelle gelten.

Bildnachweis: Zur Verfügung gestelltes Bild; Autor: Portugal Pathways; Die IFICI-Steuerregelung trat am 1. Januar 2024 in Kraft

Einkünfte aus Ländern, die auf der „Blacklist“ stehen, sind ausgeschlossen, und Vereinbarungen ohne echte wirtschaftliche Substanz können angefochten werden. Renteneinkünfte bilden die bemerkenswerte Ausnahme von der allgemeinen Steuerbefreiung. Unabhängig davon, ob sie portugiesischer oder ausländischer Herkunft sind, werden sie im Rahmen der IFICI zu den üblichen progressiven Sätzen besteuert – eine deutliche Abkehr vom alten NHR-System.

Fristen und laufende Nachweispflichten

Neue Einwohner müssen sich innerhalb von 60 Tagen nach ihrer Ankunft als in Portugal steuerlich ansässig registrieren lassen, und der IFICI-Antrag selbst muss bis zum 15. Januar des auf das qualifizierende Steuerjahr folgenden Jahres über das „Portal das Finanças“ eingereicht werden. Die Nichteinhaltung dieser Frist kann den Verlust des Anspruchs auf die Vergünstigung für diesen Zeitraum zur Folge haben. Die Anspruchsvoraussetzungen müssen dann über den gesamten Zeitraum von zehn Jahren jährlich aufrechterhalten werden.

Da die Anspruchsberechtigung eng mit der beruflichen Situation einer Person verbunden ist, ist es wichtig, die Anspruchsvoraussetzungen von Anfang an ordnungsgemäß zu prüfen.

Um mehr über die Beantragung der portugiesischen IFICI-Steuerregelung zu erfahren, vereinbaren Sie ein Informationsgespräch mit Portugal Pathways.

Über Portugal Pathways
Portugal Pathways hat bereits Hunderte von Anträgen auf eine „Golden Visa“-Aufenthaltsgenehmigung durch Investitionen begleitet und bietet über sein professionelles Netzwerk fachkundige Beratung zu den Themen Nachlassplanung, Vermögensverwaltung, „Golden Visa“ und Steueroptimierung, einschließlich der Planung nach Ablauf des NHR / IFICI-Steuerregelung sowie private Gesundheitsversorgung, Geldtransfers und maßgeschneiderte Lösungen für den Umzug und den Erwerb von Luxusimmobilien, um das Leben und die Investitionen in Portugal zu verbessern