Die neue europäische Richtlinie zur Lohntransparenz, die noch in portugiesisches Recht umgesetzt werden muss, verspricht laut Executive Digest den Zugang zu Gehaltsinformationen. Den Unternehmen werden neue Pflichten auferlegt, während die Arbeitnehmer neue Rechte erhalten.

Die Mitgliedsstaaten sind angewiesen, die Regeln ab dem 7. Juni in nationales Recht umzusetzen. Ziel der neuen Gesetze ist es, die Lohnunterschiede zwischen den Geschlechtern zu verringern und den Grundsatz des gleichen Entgelts für gleiche Arbeit durch Transparenz und Kontrollmechanismen zu stärken.

Gleiches Entgelt durch Transparenz

Die Änderungen werden sich bereits in der Einstellungsphase bemerkbar machen, in der alle Unternehmen verpflichtet sind, das Gehalt oder die Gehaltsspanne für die Stelle des Bewerbers offen zu legen.

Um zu verhindern, dass Ungleichheiten fortbestehen, dürfen Arbeitgeber die Bewerber nicht mehr nach ihren früheren Gehältern befragen. Auch intern sind die Unternehmen verpflichtet, Informationen über das Gehaltsniveau der Beschäftigten offen zu legen.

Gemäß den von der Europäischen Union festgelegten Zielen soll die Maßnahme die Diskriminierung verringern und sicherstellen, dass Arbeitgeber und Bewerber auf der Grundlage symmetrischer Informationen verhandeln können.

Anforderungen an die Offenlegung von Gehältern

Mit den neuen Maßnahmen müssen Unternehmen Informationen über Lohnunterschiede zwischen den Geschlechtern bei gleichwertigen Tätigkeiten offenlegen, einschließlich Berichten und Daten über den Anteil der Geschlechter, die in verschiedenen Lohngruppen arbeiten.

Um die Anonymität und den Schutz personenbezogener Daten zu gewährleisten, sind die Unternehmen nicht verpflichtet, individuelle Gehälter offenzulegen, sondern müssen Durchschnitts- oder Medianwerte angeben.

Eine weitere Maßnahme zur Stärkung des Grundsatzes der internen Transparenz ist das Verbot von Vertragsklauseln, die die Arbeitnehmer daran hindern, über ihre Gehälter zu sprechen.

Sanktionen für Lohnunterschiede

Werden in den Berichten Gehaltsunterschiede von 5 Prozent oder mehr für dieselbe Stelle festgestellt, die nicht durch objektive Kriterien gerechtfertigt sind, muss das Unternehmen interne Prüfungen durchführen.

Wenn das Unternehmen die Unstimmigkeiten nicht innerhalb eines halben Jahres behebt, kann dies zu Sanktionen führen, und die Beschäftigten haben Anspruch auf Entschädigung.

Schrittweise Umsetzung

Die Umsetzung dieser neuen Vorschriften erfolgt schrittweise und richtet sich nach der Größe des Unternehmens. Unternehmen mit 250 oder mehr Beschäftigten müssen ab dem 7. Juni nächsten Jahres jährliche Lohn- und Gehaltsabrechnungen vorlegen, wobei die Daten für dieses Jahr zu übermitteln sind.

Organisationen mit 150 bis 249 Beschäftigten müssen dies alle drei Jahre tun, beginnend mit demselben Datum im nächsten Jahr. Für Unternehmen mit 100 bis 149 Beschäftigten gilt die vierteljährliche Verpflichtung erst ab 2031. Je nach künftigen Entscheidungen können auch Organisationen mit weniger als 100 Beschäftigten einbezogen werden.

Portugal hat noch keinen formellen Gesetzesvorschlag für die Richtlinien vorgelegt, was die Regierung und das Parlament unter Druck setzt. Mehrere Parteien haben eigene Gesetzesinitiativen vorgelegt, wobei Parteien wie Chega, PCP, CDS und PAN bereits allgemeine Zustimmung erhalten haben und die Beratungen im Ausschuss noch andauern.

Die CDS hat ihren Vorschlag im Plenum geändert, um einen ausdrücklichen Verweis auf die europäische Richtlinie aufzunehmen und die Bedeutung der Angleichung der nationalen Gesetzgebung an die europäischen Vorschriften zu betonen.