Diese Maßnahmen, die in der im November 2025 im Rahmen der von Kommissarin Maria Luís Albuquerque geleiteten Initiative „Spar- und Investitionsunion“ verabschiedeten Empfehlung (EU) 2025/2384 dargelegt sind, zielen darauf ab, das künftige Ruhestandseinkommen zu erhöhen.

Gemäß Artikel 288 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union sind diese Empfehlungen jedoch nicht bindend; die Entscheidung darüber, ob und wie sie auf nationaler Ebene umgesetzt werden, liegt vollständig bei den einzelnen Mitgliedstaaten.

Kostenloser nationaler Dienst

Ein zentraler Vorschlag aus Brüssel ist die Schaffung eines einheitlichen, kostenlosen nationalen Dienstes in jedem Land. Diese digitale Plattform wird es den Bürgern ermöglichen, ihre angesammelten Rentenansprüche aus allgemeinen öffentlichen Systemen, betrieblichen Altersversorgungsplänen und individuellen Sparprodukten auf integrierte Weise einzusehen, und gleichzeitig Schätzungen ihres voraussichtlichen künftigen Einkommens bereitzustellen.

Darüber hinaus sieht der Vorschlag die Einrichtung nationaler Bewertungs-Dashboards vor, um aggregierte Daten zur Abdeckung, Nachhaltigkeit und Wertentwicklung von Rentenfonds zu erheben und damit die politische Entscheidungsfindung zu unterstützen.

Die Initiative mit dem größten potenziellen Einfluss liegt im Prinzip der automatischen Anmeldung zu Zusatzrentensystemen. Nach diesem Modell wird die Teilnahme der Arbeitnehmer am Sparplan zur Standardoption, möglicherweise mit vereinfachten oder auf den Lebenszyklus zugeschnittenen Beitragssätzen und Anlageoptionen, wobei das Recht auf Austritt innerhalb der von jedem Land festgelegten gesetzlichen Fristen weiterhin gewahrt bleibt.

Beitragsvolumen

Die Kommission betont, dass dieses Instrument keine sofortige oder automatische Erhöhung der Renten garantiert, da die endgültige Auszahlung stets von der Höhe der geleisteten Beiträge, etwaigen Arbeitgeberzuschüssen und der Anlageperformance abhängt.

Dieses Paket ermutigt zudem die nationalen Regierungen, steuerliche Anreize zu gewähren, und spricht sich dafür aus, Selbstständige oder Personen mit atypischen Beschäftigungsverhältnissen durch flexible Beitragsoptionen einzubeziehen.

In Portugal bedeutet der europäische Rahmen keine sofortige, automatische Umsetzung.

Im Februar 2026 gab die Aufsichtsbehörde für Versicherungen und Pensionsfonds (ASF) jedoch bekannt, dass sie einen Vorschlag für die Regierung zur Umsetzung der automatischen Anmeldung bei betrieblichen beitragsorientierten Altersversorgungssystemen und zur Schaffung einer einheitlichen Plattform zur Überprüfung von Rentenansprüchen ausarbeite.

Die Umsetzung dieser Maßnahmen hängt von den nationalen Gesetzgebungsverfahren und der auf EU-Ebene vorgesehenen Überwachung im Rahmen der für 2027 geplanten Halbzeitüberprüfung der Spar- und Investitionsunion ab.