Der ehemalige Ryanair -Pilot Richard Phillips hat zusammen mit 261 weiteren Piloten eine Klage gegen Ryanair eingereicht, da ihnen rückwirkend Urlaubsgeld zustehe, berichtet „The Telegraph“.
Die Klage wurde letzte Woche beim Londoner Handelsgericht eingereicht; die Personalvermittlungsagenturen Storm Global, Brookfield Aviation International und die in Dublin ansässige Steuerberatungsgesellschaft Scanlon Associates sind ebenfalls Beklagte in dieser Sammelklage.
Ryanair greift seit jeher auf Piloten zurück, die über externe Agenturen als Auftragnehmer beschäftigt werden, und die Billigfluggesellschaft hat argumentiert, dass sie nicht verpflichtet sei, diesen Mitarbeitern Krankengeld oder Urlaubsgeld zu zahlen, da sie keine Angestellten von Ryanair seien.
Frühere Gerichtsurteile
Diese Unternehmensstruktur wurde in einem Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom Januar als „Rechtsfiktion“ bezeichnet. In dem Rechtsstreit ging es um die Frage, ob Piloten an deutschen Standorten Angestellte von Ryanair waren und somit sozialversicherungspflichtig waren.
Ein weiterer Fall ist das Urteil des Berufungsgerichts aus dem vergangenen Jahr, in dem festgestellt wurde, dass der Ryanair-Pilot Jason Lutz bei der Fluggesellschaft angestellt und kein Selbstständiger war. Nach dem Urteil wurde Ryanair die Zulassung zur Berufung vor dem Obersten Gerichtshof verweigert.
Dieser Fall folgt auf ein ähnliches Urteil des britischen Obersten Gerichtshofs gegen das Fahrdienstunternehmen Uber, in dem festgestellt wurde, dass dessen Fahrer Arbeitnehmer mit Arbeitsrechten seien und keine selbstständigen Auftragnehmer.
Verteidigung von Leiharbeitern in der Luftfahrt
Die Anwaltskanzlei Claims Compensation Group (CCG), die Richard Phillips und die anderen Piloten vertritt, argumentiert, dass Piloten von Fluggesellschaften, die über Vermittlungsagenturen Arbeit finden, Anspruch auf Arbeitnehmerrechte und Schutz haben, und behauptet, dass das Urteil des Berufungsgerichts im Rechtsstreit von Jason Lutz „der ‚Agency Defense‘ in der Luftfahrt den Weg versperrt“ habe.
Die CCG hat den geschätzten Streitwert dieser aktuellen Klage nicht bekannt gegeben; sie hat jedoch andere Piloten, die von Ryanair oder anderen Fluggesellschaften über eine externe Agentur eingestellt wurden, öffentlich dazu ermutigt, sich zu melden.







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