António José Seguro, Präsident von Portugal, hat das neue Einwanderungs- und Asylgesetz des Landes verkündet, drei Tage nachdem das Verfassungsgericht die umstrittenen Bestimmungen für verfassungsgemäß erklärt hatte.

Dieses Gesetz ändert die Vorschriften für die Einreise, den Aufenthalt, die Abschiebung und die Inhaftierung von Ausländern sowie die Verfahren zur Gewährung von Asyl und internationalem Schutz und ist Teil der Umsetzung des neuen Migrations- und Asylpakts der EU durch Portugal, der am 12. Juni 2026 eingeführt wurde.

Seguros Entscheidung vom Montag, dem 31. August, folgte auf ein einstimmiges Urteil des Verfassungsgerichts vom Freitag, in dem keine Gründe festgestellt wurden, die 11 zur Prüfung vorgelegten Bestimmungen für verfassungswidrig zu erklären.

Der Ministerpräsident hatte diese Bestimmungen Anfang des Monats an das Gericht verwiesen und erklärt, er habe ernsthafte Zweifel daran, ob einige der Maßnahmen Kinder angemessen schützten und ob die Einschränkungen der Freiheit ausländischer Staatsangehöriger verhältnismäßig seien.

Nach Angaben des Präsidialamtes hat Seguro nun die Auslegung des Gerichts akzeptiert, die auch Richtern und Verwaltungsbehörden als Orientierung bei der Anwendung der neuen Vorschriften dient.

Sorgen um Familien

Zu den Hauptbedenken gehörten Teile der Gesetzgebung, die ausländische Eltern mit Kindern portugiesischer Staatsangehörigkeit betreffen.

Nach den neuen Vorschriften kann ein Ausländer, der ein minderjähriges Kind mit portugiesischer Staatsangehörigkeit in seiner Obhut hat, unter bestimmten Umständen zwangsweise abgeschoben oder ausgewiesen werden.

Das Verfassungsgericht betonte jedoch, dass dies nicht automatisch geschehen darf, da die Behörden die Umstände jedes Einzelfalls berücksichtigen müssen, einschließlich des Kindeswohls und der Einheit des Familienlebens.

Diese neue Gesetzgebung ändert auch den bestehenden Schutz vor Abschiebung, wobei die entsprechende Schwelle auf fünf Jahre Aufenthalt festgelegt wurde, was bedeutet, dass in Portugal geborene Kinder unter fünf Jahren nicht mehr automatisch unter den bisherigen Schutz fallen.

Das Gericht befand die Fünf-Jahres-Frist nicht für offensichtlich willkürlich und verwies dabei auf ähnliche Konzepte im EU-Recht sowie in der Gesetzgebung anderer Länder, darunter Spanien.

Regelungen zur Inhaftierung

Ein weiteres wichtiges Anliegen, das von Seguro vorgebracht wurde, betraf die Möglichkeit der Inhaftierung von Kindern, die internationalen Schutz suchen.

Das neue Gesetz legt fest, dass die Inhaftierung von Minderjährigen grundsätzlich verboten ist, jedoch unter außergewöhnlichen Umständen und nur als letztes Mittel in Betracht gezogen werden kann, nachdem weniger einschneidende Alternativen geprüft wurden.

Darüber hinaus verlängert das Gesetz auch die mögliche Höchstdauer, für die bestimmte Ausländer während eines laufenden Abschiebungsverfahrens in vorübergehenden Gewahrsamseinrichtungen festgehalten werden können.

Die Standarddauer beträgt 180 Tage, kann jedoch in Fällen mangelnder Kooperation oder bei Verzögerungen bei der Beschaffung der erforderlichen Unterlagen aus Drittländern um weitere 180 Tage verlängert werden. In der Praxis kann die Höchstdauer somit 360 Tage betragen.

Migrationsreformen

Am 17. Juli wurde das Gesetz vom Parlament verabschiedet, wobei PSD, CDS und Iniciativa Liberal dafür stimmten, Chega sich der Stimme enthielt und die linken Parteien dagegen stimmten.

Seguro legte daraufhin Teile des Gesetzentwurfs dem Verfassungsgericht zur präventiven Prüfung vor, bevor er über dessen Verkündung entschied.

Am 28. August gab das Verfassungsgericht in seinem Urteil allen elf geprüften Bestimmungen den Weg frei; dabei wurden Themen behandelt, die von der Abschiebung ausländischer Eltern portugiesischer Kinder und der Behandlung in Portugal geborener Kinder bis hin zu Inhaftierung, Grenzrückführungsverfahren und dem Schutz von Flüchtlingen reichten.

Nach diesem Urteil vollzog Seguro am Montag die Verkündung.

Der Präsident bezeichnete die Reformen als wünschenswert, betonte jedoch, dass Änderungen in der Einwanderungs- und Asylpolitik mit Rechtssicherheit und im Einklang mit der portugiesischen Verfassung sowie den internationalen Verpflichtungen des Landes umgesetzt werden müssten.